5. März, 2019 | 16:06

Bezirksregierung spricht Ausnahmegenehmigung aus

Delbrücker Feuerwehr tut auch in den nächsten fünf Jahren ehrenamtlich Dienst

Delbrück (al). Städte ab 25.000 Einwohner nach Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwache einzurichten. Hiervon kann die Bezirksregierung Ausnahmen zulassen, wenn Brandschutz und Hilfeleistungen innerhalb bestimmter Fristen gewährleistet sind. In Delbrück ist dies der Fall, so dass Regierungsbranddirektor Karsten Weber die Ausnahmegenehmigung an Bürgermeiter Werner Peitz überreichen konnte.

Delbrück ist die einzige Stadt im Kreis Paderborn, der diese Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Weiterer Kandidat ist Salzkotten, der dortigen Feuerwehr steht die Prüfung auf Herz und Nieren bevor. Im gesamten Regierungsbezirk Detmold haben 18 von 70 Feuerwehren eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Allerdings gehen der Genehmigung umfangreiche Gefährdungsanalysen und Überprüfungsverfahren voraus. „Zwei Jahre unfangreicher Recherchearbeiten waren notwendig. Außerdem wurde ein neuer Brandschutzbedarfsplan aufgestellt. Mein Dank gilt allen Beteiligten. Zum Schluß haben auch die Nachbarkommunen ihre Kooperationsbereitschaft schriftlich bestätigt“, dankte Bürgermeister Werner Peitz. In der Gefährdungsanalyse ist beispielsweise aufgeführt, wie viele Kinder welchen Kindergarten besuchen oder wieviele Bewohner welche Senioreneinrichtung hat. Außerdem wurden drei Alarmproben durchgeführt. Alle diese Tests und Analysen bestand die Delbrücker Feuerwehr erfolgreich. „Der Kreis Paderborn hat bescheinigt, dass alle Anforderungen erfolgreich bestanden wurden, so dass wird die Ausnahmegenehmigung erteilen konnten“, betonte Karsten Weber.

Durch eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwache würden der Stadt Delbrück jährlich etwa drei Millionen Euro reine Personalkosten entstehen. In sechs Löschzügen, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, zählt die Delbrücker Feuerwehr 360 aktive Kräfte. Trotzdem kommen auf Delbrück große finanzielle Anforderungen zu, so muss in die Gerätehäuser in Delbrück und Ostenland investiert werden. Dies ist im Brandschutzbedarfsplan, genauso wie die Anschaffung neuer Fahrzeuge, festgeschrieben. Das Delbrücker Gerätehaus muss eventuell neu gebaut werden. Erste Planungen werden in diesem Jahr anlaufen. „Trotz aller Technik sind die Feuerwehrleute das wertvollste was wir haben. Tolle Fahrzeuge nutzen uns nichts, wenn im Einsatzfall niemand kommt“, unterstrich Kreisbrandmeister Elmar Keuter, wie wichtig jeder einzelne Feuerwehrmann oder jede Feuerwehrfrau ist. Im Februar 2012 erhielt die Freiwillige Feuerwehr erstmals eine Ausnahmegenehmigung.

Die Delbrücker Feuerwehr darf weiter ehrenamtlich retten, löschen, bergen und schützen. Darüber freuen sich (v.li.): Die beiden stellvertretenden Wehrführer Johannes Appelbaum und Ralf Fischer, Kreisbrandmeister Elmar Keuter, Regierungsbranddirektor Karsten Weber von der Bezirksregierung, Bürgermeister Werner Peitz, Lukas Husemann und Werner Mattiza vom Fachbereich Bürgerdienste sowie der Leiter des Kreisordnungsamtes Herbert Temborius. Foto: Axel Langer